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Aufgrund der Berichte in den Medien stellen sich Schülerinnen, Schüler und Teilnehmende sowie deren Eltern die Frage, wie es sich mit der Aufnahme des Unterrichts für Absolventen verhält.

Zum jetztigen Zeitpunkt (16.04.2020) gilt daher folgendes:

Es gibt von behördlicher Seite noch keinen Öffnungstermin für das BBW, die internen Vorbereitungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts oder Ausbildung sind aber bereits angelaufen. Solange es noch keinen Öffnungstermin gibt, gelten die Wochenpläne für die Heimlernphase.

Jedem Teilnehmenden wird ein Fragebogen, der vom Medizinischen Dienst in Kooperation mit dem Psychologischen Dienst entwickelt wurde, zugesandt. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden, da ohne diese Angaben keine Aufnahme der Teilnehmenden erfolgen kann.

Wenn dem BBW und dem Berufskolleg ein genauer Termin zur Öffnung von den Behörden mitgeteilt wird, kann die Wiederaufnahme erfolgen. Jedem Teilnehmenden wird vom BBW oder dem Berufskolleg ein Aufnahmedatum rechtzeitig mitgeteilt. Die Rückkehr ins Berufsbildungswerk ist nur möglich nach konkreter Terminabsprache mit dem Berufsbildungswerk oder dem Berufskolleg,

Dies bedeutet für Sie: Bitte keine eigenmächtige Anreise ohne vorherige Benachrichtigung vom BBW oder dem Berufskolleg.

Bei Rückfragen zum Fragebogen können Sie sich an die Rehamedizin wenden:

Telefon: 02335/639-7040 oder -7060
E-Mail: rehamedizin@esv.de